Anfragen von Versorgungswerken / Behörden

Anfragen von Versorgungswerken, Versicherungen oder ähnlichen Stellen beantworten wir nicht ohne konkretes Ersuchen der anfragenden Stelle.
Berichte, Stellungnahmen oder Befundzusammenstellungen werden ausschließlich auf formelle Anfrage des zuständigen Amts bzw. Versorgungswerks und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erstellt.
Eine Erstellung von Unterlagen auf Vorrat oder ausschließlich auf Wunsch der Patient:innen erfolgt nicht.

Gesetzliche Auskunfts- und Herausgabepflichten (z. B. Kopien der Patientenakte, Arztbriefe, Befunde) werden selbstverständlich erfüllt.

 


Anfragen durch Rechtsanwälte oder Sozialverbände (z. B. VdK)

Anfragen durch Rechtsanwälte, Sozialverbände oder sonstige Interessenvertretungen beantworten wir ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Auskunfts- und Herausgabepflichten (z. B. Kopien der Patientenakte oder vorhandener Befunde) und nur bei vorliegender Schweigepflichtentbindung.

Die Herausgabe von Kopien erfolgt gegen Kostenerstattung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Die Erstellung neuer ärztlicher Berichte, Stellungnahmen, Befundzusammenfassungen oder individueller medizinischer Bewertungen erfolgt nicht auf Anfrage von Bevollmächtigten, sondern ausschließlich auf formelle Anfrage zuständiger Behörden oder Gerichte und ist honorarpflichtig, bei außergerichtlicher Beauftragung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bei gerichtlicher Beauftragung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

 


Gutachten

Ärztliche Gutachten werden in unserer Praxis ausschließlich auf formelle Anfrage von Gerichten, Versicherungen oder sonstigen zuständigen Stellen erstellt.

Eine Erstellung von Gutachten auf Wunsch von Patient:innen oder zur Vorlage bei Dritten ohne entsprechende formelle Beauftragung erfolgt nicht.

Die Erstellung von Gutachten ist honorarpflichtig und erfolgt entweder gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder, bei gerichtlicher Beauftragung, nach den jeweils einschlägigen Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

 


Atteste und Bescheinigungen

Attestgebühr: 20,00 €

Atteste und Bescheinigungen gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und können daher nicht zu Lasten der GKV erbracht werden.
Die Abrechnung erfolgt als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 


BtM-Bescheinigung für Reisen in den Schengenraum

Für das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Reisen in Schengen-Staaten ist eine ärztliche Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) erforderlich.

Diese Leistung ist keine GKV-Leistung.
Die Abrechnung erfolgt als Privatleistung nach GOÄ.

Gebühr: 17,43 € (GOÄ Nr. 75, 2,3-fach)
Die behördliche Beglaubigung erfolgt separat durch das Gesundheitsamt.


Die Gebühren richten sich nach der GOÄ und können je nach Aufwand variieren.

Neurologie und Psychiatrie

 

Nach dem Umzug 2025 befindet sich unser Praxiseingang im Nebengebäude oberhalb des Haupteinganges vom Facharztzentrum medicum (ca. 10m vor der Schranke rechts)

Langenbeckplatz 2

65189 Wiesbaden

 

fon: 0611-44754290

 

 

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medicum

Neuauflage 2022

Parkinson Ratgeber

     Dres. Thümler